• Die FBG bietet allen Waldbesitzern, denen es nicht möglich ist die Bewirtschaftung ihres Waldes selbst durchzuführen ein umfangreiches, nach Ihren individuellen Wünschen zugeschnittenes Betreuungsangebot.
  • Mit dem Abschluss eines Waldpflegevertrages übernimmt die FBG die Bewirtschaftung Ihres Waldes in enger Absprache mit Ihnen. Die notwendigen Arbeiten werden vom Förster der FBG koordiniert, die Vermarktung anfallenden Holzes erfolgt für Sie transparent (Aufwendungen - Einnahmen) über die FBG.
  • Sie können ein Muster unseres Waldpflegevertrages herunterladen und unser Angebot prüfen.
  • Unser Flyer zum Waldpflegevertrag gibt Ihnen ausführlich Auskunft über die Möglichkeiten von Waldpflegeverträgen