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Neue Waldprämie 2022

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat eine neue Förderung zur Honorierung der Ökosystemleistungen des Waldes im Privat - und Körperschaftswald veröffentlicht.

Gefördert werden Leistungen der Waldbesitzer, die über den bisherigen Standards von PEFC und FSC liegen. Ziel ist es ein klimaangepasstes Waldmanagement um die Wälder als wertvollen CO-2 Speicher zu erhalten, sie nachhaltig und naturnah zu bewirtschaften und an die Folgen des Klimawandels anzupassen.

 Eckpunkte der neuen Waldprämie:

  • Die Richlinie hat konkrete Kriterien und Massnahmen zum Inhalt, zu denen sich sich die Waldbesitzer verpflichten müssen um die Prämie zu erhalten.
  • PEFC zertifizierte Waldbsitzer (alle FBG Mitglieder) sollen die Einhaltung der Auflagen über ein PEFC-Zusatzmodul (FBG) nachweisen können.
  • Die Prämie beträgt 100 €/ha und Jahr und soll 10 Jahre jährlich ausbezahlt werden.          (Bagatellgrenze 1 ha)
  • Das  Fördervolumen beträgt 900 Mio. € (2022-2026); bei 200 Mio. € jährlich werden die Fördermittel schnell verbraucht sein, deshalb ist eine schnelle Antragstellung nach dem Erscheinen der Richtlinie notwendig. (Windhundprinzip)
  • Die Prämie startet bis zur Notifizierung durch die EU als  "De-minimis-Förderung".
  • Die Bindefrist beträgt grundsätzlich 10 Jahre, zumindest solange Fördermittel zur Auszahlung bereitgestellt werden.
  • Eine Doppelförderung für waldbauliche Förderungen und einer Förderung nach dem Vertagsnaturschutzprogramm sollen vermieden werden oder eventuell zu einem reduzierten Prämienbetrag führen.

Aktuelle Information

Pressemitteilung

Überblick Antragssverfahren

 

 

Die Informationen beinhalten den derzeitigen Stand der bisher bekannten Voraussetzungen für die neue Waldprämie.

Sie können sich mit den vorausichtlichen Bedingungen der Förderungen vertraut machen und prüfen ob diese fürIhren Forstbetrieb in Frage kommen und wirtschaftlich sinnvoll sind.

Nach der endgültigen Bekanntmachung der Richtline ist diese nochmals auf eventuelle Änderungen zur Vorab - Bekanntmachung zu prüfen.

Es ist zu erwarten, dass für den Online-Antrag Ihr aktueller SVLFG-Bescheid benötigt wird. Ferner benötigen Sie Ihre Unterlagen zu erhaltener De.minimis-Förderung und eventueller Leistungen aus dem Vertragsnaturschutzprogramm.

 

Weitere IInformationen als PDF- download

Rundschreiben 03/2022

Themen:

  • Aktuelles vom Holzmarkt
  • Submission 2022/2023
  • Laubholzvermarktung 2022/2023
  • Info neue Waldprämie
  • Erneuerbare Energierichtlinie der EU
  • Kursangebote 2022
  • Mitgliederversammlung am 22.11.2022 in Kadeltshofen

Rundschreiben als PDF- download

 

 

 

Rundschreiben 02/2022

Themen:

  • aktueller Holzmarkt
  • PEFC Prüfung
  • Borkenkäfersituation
  • Kursangebote im Herbst
  • Verkehrssicherungspflicht an Wegen
  • Einzug Mitgliederbeitrag

 

Rundschreiben zum download

 

 

Rundschreiben 01/2022

Themen:

 

  • aktueller Holzmarkt
  • Submissiosergebnisse 2022
  • Meldetermin für Wildschäden
  • Abschussplanung 2022-2025
  • Fortbildungsangebote
  • Arbeiten im Wald
  • Mitgliederversammlung am 12.04.2022 in Kadeltshofen

 

Rundschreiben zum download

Einladung zur Mitgliederversammlung

Rundschreiben 04/2021

Themen:

  • Grußworte des 1. Vorstands
  • Geschäftsführerwechsel zum 01.01.2022
  • aktueller Holzmarkt
  • Baum des Jahres 2022Waldarbeiten für das Winterhalbjahr
  • Corona Auswirkung auf das Kursangebot der FBG
  • Submission 2021/2022

 

Rundschreiben zum download

 

  1. Rundschreiben 03/2021
  2. Rundschreiben 02/2021
  3. Rundschreiben 01/2021
  4. Vegetationsgutachten 2021

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Aktuelles und Termine

  • Veranstaltungskalender
  • Rundschreiben 01/2026
  • Submission 2026
  • Digitalisierung der Forstlichen Förderung (FöDig)

Auf einen Blick

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  • Satzung
  • Jagd
  • FBG Neu-Ulm PEFC/04-21-030443

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Robert-Koch-Straße 2 | 89257 Illertissen
Tel: 07303-9034747 | Fax: 07303-9034748
Email: sekretariat@fbg-neu-ulm.de

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