Rundschreiben 03/2021
Themen:
- Vorstandswechsel bei der FBG
- Jahresmitgliederversammlung 2019/2020
- Geschäftsbericht 2019/2020
- Aktueller Holzmarkt
- Submission 2022
- Seilwindenkurs
- Vertragsnaturschutzprogramm
- Sammelbestellung Fostpflanzen
- Motorsägenkurse
Rundschreiben 02/2021
Themen:
- Nachruf ehemaliger Vereinsvorstand Bernhard Schreiber
- Forstschadensausgleichgesetz
- aktueller Holzmarkt
- Holzmangel in der Diskussion
- Borkenkäfer aktuell
- Waldverkauf
- neue Pauschalsätze für Betriebsausgaben
- Angebot Onlineschulung
- Sammelbesteelung Sonderkraftstoff
- Brennholz
Rundschreiben 01/2021
Themen:
- aktueller Holzmarkt
- Laubholzvermarktung
- Ergebnisse der Submission 2021
- Geschäftsbericht 2019/2020
- Brennholzmarkt
- Bundeswaldprämie
- SVLFG Investitionen in Sicherheit
- Vegetationsgutachten 2021
- Gebührenanpassung
- Neuer Lagerplatz bei Witzighausen
Vegetationsgutachten 2021
Seit 1986 werden von der Bayer. Forstverwaltung im Turnus von 3 Jahren Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung (kurz Vegetationsgutachten) für ca. 750 bayerische Hegegemeinschaften erstellt. Im Jahr 2021 ist es wieder soweit: die Erhebungen für das 13. Forstliche Gutachten in Bayern stehen an.
Neu wird sein, dass die sog. „Revierweisen Aussagen“ für mehr Jagdreviere erstellt werden. Wie bisher auch werden diese von Amts wegen in den roten Hegegemeinschaften gefertigt. Die erste Auswertung erfolgt direkt im Anschluß an die Aufnahme der Punktein den jeweiligen Hegegemeinschaften.Wenn Hegegemeinschaften von "grün auf rot" wechseln , werden in den Revieren dieser Hegegemeinschaften zusätzlich die revierweise Aussagen erstellt .
Verbesserungen soll es in der Darstellung der Baumartenanteile sowie in der Abbildung der waldbaulichen Situation vor Ort geben. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Qualitätssicherung gelegt.
Die Grundeigentümer sind dazu aufgerufen, die Aufnahmen zu begleiten, soweit Corona dies zulässt.
Da im Landkreis Neu-Ulm alle Reviere „grün“ sind wird die Revierweise Aussage nur auf Antrag erstellt. Sie als Waldbesitzer können diesen Antrag stellen, um eine Aussage bezogen auf Ihre Jagdgenossenschaft zu bekommen.
Gerade in Hegegemeinschaften mit Staatswald kann die Revierweise Aussage von der Einstufung auf Hegeringebene deutlich abweichen!
Rundschreiben 05/2020
- Aktueller Holzmarkt
- Papierholzvertrag 2021 und Liefermengen
- aktuelle Holzaushaltungsbedingungen
- Submission 2021