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Rundschreiben 01/2024

Themen:

  • Aktueller Holzmarkt
  • Submission 2024
  • Platzbegang am 02.02.2024
  • Mehlbeere- Baum des Jahres 2024
  • Neues aus dem AELF Krumbach-Mindelheim
  • Wald- und Nachbarrecht
  • Lichtraumprofil von Waldwegen

 

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Rundschreiben 03/2023

Themen:

  • aktueller Holzmarkt
  • Submission 23/24
  • Sammelbestellung Forstpflanzen
  • neue EU-Richtlinie
  • Fortbildungsveranstaltung Waldumbau am 17.11.2023
  • Zustellung Newsletter
  • Mitgliederversammlung am 21.11.2023 in Kadeltshofen

 

Rundschreiben als pdf-download

Einldung zur Mitgliederversammlung

Rundschreiben 02/2023

Themen:

 

  • Holzmarkt aktuell
  • neues Gebäudeenergiegesetz
  • Borkenkäfer
  • Mitgliederausflug
  • Bodenschutz
  • Umzug in neue Büroräume

 

Rundschreiben als pdf-download

Anmeldung Mitgliederausflug als pdf-download

Neues Gebäudeenergiegesetz

Für Aufruhr sorgt derzeit der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Gebäudeenergiegesetz.

Hintergrund des Gesetzes ist die Umsetzung der Klimaneutralitätsziele, darunter fällt auch die Transformation der Energieversorgung von Gebäuden. Bis zum Jahr 2045 soll diese ausschließlich auf der Nutzung von erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme beruhen. Holz als nachwachsender Rohstoff würde aber im Gesetzsentwurf stark diskriminiert werden.

Eine vollständige Umsetzung dieses Gesetzeswürde f bedeuten:

• Keine Anerkennung von Holz als erneuerbare Energiequelle für das „65%-Ziel“ im Neubau; damit wären Pellet-, Scheitholz- und Hackschnitzelzentralheizungen im Neubau verboten.
• Kleinere Gebäudenetze bis 16 Wohneinheiten werden dabei wie eine Einzelheizung bzw. ein Einzelgebäude betrachtet.
• Auch der Anschluss an eine bestehende Biomasse-Heizung bei Neubau in unmittelbarer Nähe (z. B. Bau von Altenteil bzw. Bau für Hofnachfolger) soll nicht möglich sein, obwohl der Anschluss an eine solche Holzheizung in unmittelbarer Nähe deutlich günstiger wäre.
• Im Gebäudebestand dürfte eine neue Holz-Zentralheizung nur in Kombination mit einer solarthermischen Anlage oder einer Photovoltaik-Anlage, einem Staubabscheider sowie einem Pufferspeicher eingebaut werden (Kombinationspflicht).

Für die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer bedeutet der Gesetzentwurf einen enteignungsgleichen Eingriff, den eigenen Rohstoff energetisch zu nutzen.

Das Gesetz ist in der jetzigen Form ein Frontalangriff gegen die Holzenergie und damit gegen den ländlichen Raum. Der Gesetzentwurf befindet sich im parlamentarischen Abstimmungsprozess. Daher ist es jetzt dringend erforderlich, dass Sie bei den Abgeordneten aus Ihrer Region gegen diese Diskriminierung unseres Rohstoffes Holz protestieren.

Die FBG hat bereits in diversen Schreiben an die Abgeordneten gegen den Entwurf protestiert. Sie können aber als direkt Betroffene auch mithelfen und die Abgeordenten selbst kontaktieren oder folgendes Protestschreiben nutzen: Protestschreiben.pdf

 Unter folgendem Link finden Sie eine Übersicht über die bayerischen Abgeordneten der Regierungsparteien (Ampel-Koalition) im Deutschen Bundestag. Die Übersicht ist nach Wahlkreisen geordnet und enthält die jeweilige Webseite der Abgeordneten. Dort finden Sie jeweils die verfügbaren Kontaktdaten: Abgeordnete.pdf

Rundschreiben 01/2023

Themen:

 

  • Aktueller Holzmarkt
  • Submissionsergebnisse 2023
  • Baum des Jahres 2023
  • Unfälle am Holzganter - Haftung
  • Früjahrsarbeiten im Wald
  • Brennholzverkauf

 

Rundschreiben als PDF download

  1. Neue Waldprämie 2022
  2. Rundschreiben 03/2022
  3. Rundschreiben 02/2022
  4. Rundschreiben 01/2022

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Aktuelles und Termine

  • Veranstaltungskalender
  • Rundschreiben 01/2026
  • Submission 2026
  • Digitalisierung der Forstlichen Förderung (FöDig)

Auf einen Blick

  • Holzmarkt
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  • FBG Neu-Ulm PEFC/04-21-030443

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Tel: 07303-9034747 | Fax: 07303-9034748
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