Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat eine neue Förderung zur Honorierung der Ökosystemleistungen des Waldes im Privat - und Körperschaftswald veröffentlicht.

Gefördert werden Leistungen der Waldbesitzer, die über den bisherigen Standards von PEFC und FSC liegen. Ziel ist es ein klimaangepasstes Waldmanagement um die Wälder als wertvollen CO-2 Speicher zu erhalten, sie nachhaltig und naturnah zu bewirtschaften und an die Folgen des Klimawandels anzupassen.

 Eckpunkte der neuen Waldprämie:

  • Die Richlinie hat konkrete Kriterien und Massnahmen zum Inhalt, zu denen sich sich die Waldbesitzer verpflichten müssen um die Prämie zu erhalten.
  • PEFC zertifizierte Waldbsitzer (alle FBG Mitglieder) sollen die Einhaltung der Auflagen über ein PEFC-Zusatzmodul (FBG) nachweisen können.
  • Die Prämie beträgt 100 €/ha und Jahr und soll 10 Jahre jährlich ausbezahlt werden.          (Bagatellgrenze 1 ha)
  • Das  Fördervolumen beträgt 900 Mio. € (2022-2026); bei 200 Mio. € jährlich werden die Fördermittel schnell verbraucht sein, deshalb ist eine schnelle Antragstellung nach dem Erscheinen der Richtlinie notwendig. (Windhundprinzip)
  • Die Prämie startet bis zur Notifizierung durch die EU als  "De-minimis-Förderung".
  • Die Bindefrist beträgt grundsätzlich 10 Jahre, zumindest solange Fördermittel zur Auszahlung bereitgestellt werden.
  • Eine Doppelförderung für waldbauliche Förderungen und einer Förderung nach dem Vertagsnaturschutzprogramm sollen vermieden werden oder eventuell zu einem reduzierten Prämienbetrag führen.

Aktuelle Information

Pressemitteilung

Überblick Antragssverfahren

 

 

Die Informationen beinhalten den derzeitigen Stand der bisher bekannten Voraussetzungen für die neue Waldprämie.

Sie können sich mit den vorausichtlichen Bedingungen der Förderungen vertraut machen und prüfen ob diese fürIhren Forstbetrieb in Frage kommen und wirtschaftlich sinnvoll sind.

Nach der endgültigen Bekanntmachung der Richtline ist diese nochmals auf eventuelle Änderungen zur Vorab - Bekanntmachung zu prüfen.

Es ist zu erwarten, dass für den Online-Antrag Ihr aktueller SVLFG-Bescheid benötigt wird. Ferner benötigen Sie Ihre Unterlagen zu erhaltener De.minimis-Förderung und eventueller Leistungen aus dem Vertragsnaturschutzprogramm.

 

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