Seit 1986 werden von der Bayer. Forstverwaltung im Turnus von 3 Jahren Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung (kurz Vegetationsgutachten) für ca. 750 bayerische Hegegemeinschaften erstellt. Im Jahr 2021 ist es wieder soweit: die Erhebungen für das 13. Forstliche Gutachten in Bayern stehen an.

Neu wird sein, dass die sog. „Revierweisen Aussagen“ für mehr Jagdreviere erstellt werden. Wie bisher auch werden diese von Amts wegen in den roten Hegegemeinschaften gefertigt.         Die erste Auswertung erfolgt direkt im Anschluß an die Aufnahme der Punktein den jeweiligen Hegegemeinschaften.Wenn  Hegegemeinschaften von "grün auf rot" wechseln , werden in den Revieren dieser Hegegemeinschaften zusätzlich die revierweise Aussagen erstellt .

 Verbesserungen soll es in der Darstellung der Baumartenanteile sowie in der Abbildung der waldbaulichen Situation vor Ort geben. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Qualitätssicherung gelegt.

Die Grundeigentümer sind dazu aufgerufen, die Aufnahmen zu begleiten, soweit Corona dies zulässt.

Da im Landkreis Neu-Ulm alle Reviere „grün“ sind wird die Revierweise Aussage nur auf Antrag erstellt. Sie als Waldbesitzer können diesen Antrag stellen, um eine Aussage bezogen auf Ihre Jagdgenossenschaft zu bekommen.

Gerade in Hegegemeinschaften mit Staatswald kann die Revierweise Aussage von der Einstufung auf Hegeringebene deutlich abweichen!

 

Antragsformular als PDF zum download